
Islamische Glaubensgemeinschaft gegen NÖ-"Aktionsplan Radikaler Islam"
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hat scharfe Kritik am niederösterreichischen "Aktionsplan Radikaler Islam" geübt. Das vom dortigen Landtag verabschiedete Gesetzespaket bediene sich pauschaler Zuschreibungen und juristisch nicht definierter Begriffe wie "radikalislamistisch", "respektlos" oder "integrationsunwillig". Diese Unschärfe eröffne einen gefährlichen Spielraum für willkürliche Auslegungen, warnte IGGÖ-Präsident Ümit Vural am Freitag in einer Aussendung. Er sprach zugleich von einem "Rückschritt für den Rechtsstaat".
Trotz Einigkeit über die Bedeutung von Prävention setze der Plan auf Symbolpolitik statt auf wirksame, rechtlich fundierte Maßnahmen - auf Kosten von Grundrechten und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Besonders problematisch sind für Vural Eingriffe in verfassungsrechtlich geschützte Bereiche wie etwa arbeitsrechtliche Sanktionen bei vager Vereinszugehörigkeit oder höhere Strafandrohungen für Eltern von Kindergartenkindern. Gerade sozial benachteiligte Familien würden dadurch zusätzlich belastet.
Vural kritisierte auch das ohne konkreten Anlass beschlossene Verschleierungsverbot im Landesdienst. Dieses sei zudem doppelt inszeniert, gelte doch seit 2017 auf Bundesebene ohnehin ein generelles Verhüllungsverbot. "Der Aktionsplan stellt muslimische Religiosität pauschal unter Extremismusverdacht und schafft ein Klima des Misstrauens", so Vural. Echte Integration brauche Dialog, Bildung und Vertrauen - nicht Kontrolle und politische Schnellschüsse." Die IGGÖ forderte eine klare Trennung von Sicherheits- und Integrationspolitik.
Gesetzespaket gegen radikalen Islam
Der niederösterreichische Landtag beschloss das Gesetzespaket am Mittwoch mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ. Getrennt abgestimmt wurde über Änderungen in Kindergärten, die zusätzlich auch von den Grünen und NEOS befürwortet wurden. Die Mitwirkungspflicht der Erziehungsberechtigten von Kindergartenkindern wird demnach mit 1. September erweitert. Bei mehrmaligen Verstößen - etwa wenn das verpflichtende Elterngespräch verweigert wird - drohen Strafen bis zu 2.500 Euro. Außerdem können Kindergartenerhalter in Zukunft Hausordnungen erlassen.
Teil des Gesetzespakets ist auch ein Verhüllungsverbot im Landesdienst. In der Landesverfassung werden zu den bisherigen Zielbestimmungen u.a. demokratische Werte sowie Traditionen und Bräuche aufgenommen. Beschlossen wurde auch ein Zusatzantrag, in dem von der Bundesregierung u.a. ein Verfassungsgesetz mit einem Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren und eine stärkere Mitwirkungspflicht der Eltern auch im Schulbereich gefordert wird.
Quelle: kathpress