
Salzburg: Ordensfrau Sr. Nigg wird Kanzlerin in Erzbischöflicher Kurie
In der Erzbischöflichen Kurie Salzburg steht ein Führungswechsel an: Die Kirchenrechtlerin und Theologin Sr. Christine Nigg (42) folgt mit 15. August 2025 auf Elisabeth Kandler-Mayr, gab die Erzdiözese Salzburg am Dienstag bekannt. Erzbischof Franz Lackner würdigte die Ordensfrau in einer Aussendung als "exzellente Theologin und Kanonistin", die die Wege der Erzdiözese in der neuen Führungsrolle gut in die Zukunft begleiten werde und dabei wertvolle Erfahrungen einbringen werde. Die künftige Kanzlerin selbst erklärte, sie sehe ihrer neuen Aufgabe mit Freude entgegen.
Christine Nigg wurde 1982 in Kufstein geboren und war nach der Schulausbildung seit 2001 in Tiroler Unternehmen der Speditions- und Pharmabranche tätig - zunächst als Disponentin, später im Marketing und Einkauf. Darüber hinaus absolvierte sie einen Lehrgang zur Ausbildung von Katechisten in Heiligenkreuz. 2011 trat sie in die Gemeinschaft "Apostel der Hl. Familie" in St. Ulrich am Pillersee ein.
Von 2013 bis 2019 studierte Nigg Katholische Fachtheologie sowie Katholische Religionspädagogik an der Universität Salzburg, die sie 2018 bzw. 2019 erfolgreich abschloss, und legte 2019 ihr ewiges Versprechen für die Gemeinschaft ab. Im Schuljahr 2019/2020 unterrichtete sie als Religionslehrerin an der Neuen Mittelschule Fieberbrunn. 2019 begann sie zudem das Lizentiatsstudium des Kanonischen Rechts am Klaus-Mörsdorf-Institut der Ludwig-Maximilians-Universität in München, das sie zu Jahresbeginn 2025 abschloss. Bereits seit Oktober 2020 war Nigg auch in der Ordinariatskanzlei der Erzbischöflichen Kurie der Erzdiözese Salzburg tätig.
Lackner dankte in der Aussendung der scheidenden Kanzlerin Kandler-Mayr. Sie habe "die Schritte unserer Diözese in entscheidenden Jahren mit höchster Kompetenz begleitet und ihre Aufgabe mit großer Ausgewogenheit und einem starken Sinn für Recht und Gerechtigkeit ausgeübt", so der Erzbischof in seinen Dankesworten.
Wichtiges kirchliches Amt
Das Amt des Ordinariatskanzlers ist eines der wichtigsten Verwaltungsämter in einer Diözese. Die Aufgabe des Kanzlers ist im Kirchenrecht geregelt: Er ist für die "Ausfertigung und Herausgabe der Akten" der Diözesanleitung und für "ihre Aufbewahrung im Archiv" verantwortlich. Er hat somit dafür zu sorgen, dass die Rechtsakte des Bischofs oder des Generalvikars wie z.B. Ernennungen, Erlaubnisse oder Verordnungen dem Kirchenrecht entsprechen und ordnungsgemäß festgehalten und mitgeteilt sowie im Archiv gut dokumentiert werden.
Den Kanzler ernennt der Bischof. Er kann ihm auch weitere Notare (Urkundenbeamte) zur Seite stellen. Der Kanzler kann, muss aber kein Priester sein. Daher können auch Laien bzw. Ordensfrauen oder Ordensbrüder dieses Amt ausüben, wenn sie über die entsprechende kirchenrechtliche Expertise verfügen.
Quelle: kathpress