1.
Das Österreichische Liturgische Institut (ÖLI) ist eine Einrichtung der Österreichischen Bischofskonferenz ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sein historischer Ursprung liegt im 1946 durch die Erzabtei St. Peter in Salzburg errichteten „Institutum Liturgicum“, welches selbständig, aber im regelmäßigen Austausch mit dem damaligen liturgischen Referat der Österreichischen Bischofskonferenz, seine reiche Tätigkeit zur Förderung der Liturgie entfaltete. Seit dem Jahr 1994 trägt es den Namen Österreichisches Liturgisches Institut, und besteht seit dem Jahr 2000 als Einrichtung der Österreichischen Bischofskonferenz.
2.
Das ÖLI hat seinen Sitz in der Erzabtei St. Peter in Salzburg.
Das ÖLI erfüllt für das Gebiet der Österreichischen Bischofskonferenz die Aufgaben des „Pastoralliturgischen Instituts“, welches gemäß Artikel 44 der Konstitution über die Heilige Liturgie Sacrosanctum Concilium als Sekretariat der „Liturgischen Kommission für Österreich“ dient sowie der Österreichischen Bischofskonferenz in liturgischen Fragen zur Seite steht.
Der unter § 2 angeführte Zweck wird durch die im Folgenden angeführten Tätigkeiten verwirklicht:
Sekretariat für die Liturgische Kommission für Österreich;
Sekretariat für die Österreichische Kirchenmusikkommission;
Sekretariat für das Gotteslob-Österreich;
Beobachtung und Begleitung von Entwicklungen im Bereich der Liturgie in Österreich;
Beratung und Bearbeitung von Aufträgen der Österreichischen Bischofskonferenz in allen Fragen, welche die Liturgie betreffen;
Vorbereitung, Begleitung oder Durchführung von Projekten zur Förderung der Liturgie in Österreich;
Kontakt und Austausch mit den pastoralliturgischen Instituten anderer Länder, insbesondere des deutschen Sprachraums;
Austausch und Zusammenarbeit mit Personen und Institutionen, die sich mit liturgischen, biblischen, katechetischen, seelsorglichen, musikalischen und künstlerischen Fragen befassen, sowie dem universitären Bereich und nationalen und internationalen Einrichtungen und Organisationen;
Inhaltliche und organisatorische Unterstützung der Arbeiten der Diözesankommissionen für Liturgie sowie der „ARGE-Liturgie“;
Erarbeitung und Unterstützung der Erstellung von Texten, Büchern, Behelfen und Handreichungen auf dem Gebiet der Liturgie in Zusammenarbeit mit den Liturgischen Kommissionen der übrigen Gebiete des deutschen Sprachraumes;
Wahrnehmung der Verantwortung für die Herausgabe und den Vertrieb von (elektronischen bzw. Print-) Medien zum Thema Liturgie;
Förderung der liturgischen Bildung in Österreich;
Koordinieren und Erstellen des liturgischen Kalenders für das deutsche Sprachgebiet
Betreuung von Online- und Social-Media-Auftritten
1. Ernennung
Der Leiter wird von der Österreichischen Bischofskonferenz auf Vorschlag des Erzabtes von St. Peter für eine Funktionsperiode von fünf Jahren ernannt. Die Wiederernennung ist möglich.
2. Aufgaben
2.1
Repräsentation des ÖLI nach außen;
2.2
Leitung des ÖLI und Betreuung der laufenden Agenden;
2.3
Umsetzung der Zwecke des ÖLI im Sinn der §§ 2 und 3 in Absprache mit dem für den Bereich „Liturgie“ zuständigen Referatsbischof in der Österreichischen Bischofskonferenz;
2.4
Erstellung des Budgetentwurfes und der Jahresabrechnung.
3. Leitung und Personal
Die Anstellungen des Leiters und etwaiger weiterer Dienstnehmer erfolgen gemäß den Statuten der Österreichischen Bischofskonferenz. Der Leiter des ÖLI nimmt die Diensthoheit über die gegebenenfalls im ÖLI tätigen Mitarbeiter wahr. Die Regelung der Diensthoheit in Bezug auf den Leiter selbst erfolgt im Gestellungsvertrag bzw. im Dienstvertrag.
Der Arbeitsausschuss der Liturgischen Kommission Österreichs (LKÖ) sowie die Arbeitsgemeinschaft der Liturgiereferenten Österreichs (ARGE) stehen dem ÖLI als beratende Gremien zur Seite.
1. Aufgaben
1.1
Beratung des ÖLI in liturgiewissenschaftlichen und liturgiepastoralen Fragestellungen und Mitwirkung bei der Erfüllung der Zwecke des ÖLI, insbesondere Begleitung der inhaltlichen Ausrichtung von Publikationen durch Themenvorschläge und Beratung.
1.2
Aufrechterhaltung eines aktiven Austausches mit liturgiewissenschaftlichen und diözesanen pastoralliturgischen Einrichtungen in Österreich sowie Vernetzung und Weitergabe von wechselseitigen Impulsen.
2. Funktionsweise
2.1
Der Arbeitsausschuss der LKÖ sowie die ARGE der Liturgiereferenten treten mindestens einmal jährlich zusammen, um ihre unter § 5 Abs 1 angeführten Aufgaben wahrzunehmen.
2.2
Die Einladung und weitere Bestimmungen werden in den jeweiligen Geschäftsordnungen geregelt.
1. Budget
Der Leiter erstellt den Budgetentwurf und legt ihn der Österreichischen Bischofskonferenz zum Beschluss vor.
2. Jahresabrechnung
Der Leiter erstellt die Jahresabrechnung und legt sie der Österreichischen Bischofskonferenz vor.
3. Überprüfung der Gebarung
Die Finanzgebarung des ÖLI unterliegt der jederzeitigen Überprüfung durch das Generalsekretariat und die Kontrollstelle der Österreichischen Bischofskonferenz.
1.
Änderungen dieser Statuten werden durch die Österreichische Bischofskonferenz beschlossen.
2.
Diese Statuten wurden von der Österreichischen Bischofskonferenz in der Vollversammlung vom 04.-07.11.2024 in St. Gilgen beschlossen und treten mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz in Kraft.
Mit der Inkraftsetzung durch Veröffentlichung dieser Statuten im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz werden die bisher geltenden Statuten aus dem Jahr 2018, veröffentlicht im Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz Nr. 76 / 25. Juli 2018, außer Kraft gesetzt.